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Auszahlungsfrist für Corona-Bonus verlängert bis 30.06.2021

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten!

Dank des Corona-Steuerhilfegesetzes können Arbeitgeber seit März 2020 den sogenannten „Corona-Bonus“ bis zu einem Betrag von 1.500€ steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlen. Nun wurde die Frist zur Auszahlung dieses Bonus bis 30. Juni 2021 verlängert!

Weitere Informationen zum Thema Corona-Bonus finden Sie in unserem Ticker vom 09.09.2020 sowie im Ticker vom 22.12.2020.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Rechtsabteilung, wie gewohnt, gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwältin Eileen Strohschen
Eileen.strohschen@kittl-partner.de
0991/370 05 513

Rechtsanwältin Kristina Günzkofer
Kristina.guenzkofer@kittl-partner.de
0991/370 05 304

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