Corona-Krise: von Fristverlängerung bis Homeoffice-Pauschale – die neuesten Informationen rund um aktuelle Situation
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
die Corona-Pandemie hat 2020 laufend Neuerungen gebracht. Heute erhalten Sie den aktuellen Status zu den Beschlüssen und Plänen der Regierung.
Die Frist zu Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 wird voraussichtlich bis August 2021 verlängert.
Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 04.12.2020 mit, dass die Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2019 durch einen Steuerberater aufgrund der Corona-Pandemie verlängert wird. Nun informierten die Koalitionssprecher am 17.12.2020, dass die Frist voraussichtlich bis August 2021 verlängert wird.
Wichtig zu wissen: Steuerberater sind aktuell durch die Beantragung von Überbrückungshilfen eingespannt. Mit der Fristverlängerung will man den Steuerberatern mehr Luft schaffen, damit diese Hilfen bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbstständigen ankommen können.
Für Arbeitgeber wird die Frist zur Auszahlung des Corona-Bonus voraussichtlich bis Juni 2021 verlängert.
Der Corona-Bonus kann an alle Arbeitnehmer steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500€ für ihre besonderen Leistungen in Bezug auf die Corona-Pandemie ausbezahlt werden. Arbeitgeber können diesen Bonus noch bis Juni 2021 auszahlen.
Wichtig zu wissen: Der Corona-Bonus kann trotz Kurzarbeitergeld in voller Höhe (max. 1.500€) steuerfrei ausbezahlt werden! Der Bonus muss bis spätestens Juni 2021 auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein. Trotz der Verlängerung der Auszahlungsfrist ist die Steuerfreiheit auf einen Betrag von insgesamt 1.500 € begrenzt (der auf mehrere Zahlungen verteilt werden kann). Auch Minijobber können vom Corona Bonus profitieren, ohne dass das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird.
Homeoffice-Pauschale 2020/2021
Die Arbeitsorganisation hat während der Corona Krise viele Veränderungen erfahren. Arbeitnehmer mussten von einem Tag auf den anderen das Büro räumen und den Küchentisch als neuen Arbeitsplatz beziehen. Das war nicht für alle einfach, da oft das nötige Equipment fehlte oder die technischen Voraussetzungen nicht optimal waren. Hierfür hat sich der Bund nun einen Weg einfallen lassen, um die Steuerzahler zu entlasten: die Homeoffice-Pauschale.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, die im Homeoffice gearbeitet haben, können pro Tag 5€ als Werbungskosten steuerlich geltend machen, maximal aber 600€ im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Homeoffice. Sollte ein Arbeitnehmer mehr als 120 Tage im Homeoffice gearbeitet haben, kann er auch mit Nachweisen keine weiteren Tage absetzen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Um die Home Office Pauschale ansetzen zu können, ist kein festes Arbeitszimmer notwendig. Auch wenn Sie am Küchentisch gearbeitet haben, können Sie die genannten 5€ pro Tag absetzen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer mit einer einfachen Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, Nachweise zur Steuererklärung einzureichen.
Die Home Office Pauschale zählt zu den Werbungskosten – wie Arbeitskleidung oder Weiterbildung. Allen Arbeitnehmern wird automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1000€ pro Jahr angerechnet. Nur wenn die Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale diese 1000€ übersteigen, kommt es zu einer zusätzlichen Entlastung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team von Dr. Kittl & Partner