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Corona: Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuersondervorauszahlungen

Laut Pressemitteilung Nr. 057 vom 23.03.2020 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen die für 2020 geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlung auf Antrag wieder zurückerstattet. Dies ist eine sofortige Liquiditätsunterstützung.

Vorgehensweise

Soll ein Antrag gestellt werden, so kontaktieren Sie uns bitte digital über folgende zentrale E-Mail Adresse:
Kerstin.Jakob@kittl-partner.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie gewohnt zur Verfügung.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner