coronavirus 4833754 1920

Wegweisendes Urteil: Betriebsschließungsversicherung und Corona-Lockdown

Das Landgericht München I hat am 1. Oktober 2020 ein vielleicht wegweisendes Urteil für Gastronomen gesprochen. Die Versicherungskammer Bayern wurde verurteilt, an einen Gastwirt aufgrund der Betriebsschließungen während des Corona-Lockdowns 1,01 Millionen Euro Ausfallentschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung zu zahlen.

Die meisten Versicherungen verweigerten bislang jegliche Leistungen mit dem Argument, das Coronavirus bzw. COVID-19 sei in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt; ferner wurde argumentiert, nicht die zuständige Behörde, das Gesundheitsamt, habe die Schließung in einem Einzelfall verfügt, sondern es handele sich um eine Allgemeinverfügung der Staatsregierung.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht München I nicht. Nach Ansicht des Gerichts sei in den Versicherungsbedingungen zwar eine Liste der erfassten Krankheiten enthalten – diese sei aber wegen der umfangreichen Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes in den letzten Jahren nicht mehr aktuell. Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind nach Ansicht des Gerichts durch den Versicherungsvertrag abgesichert.

Die Versicherungsbedingungen seien intransparent und müssten daher zugunsten der Versicherungsnehmer, also der Gastwirte ausgelegt werden.

Auch in einem entsprechenden Klageverfahren gegen den Marktführer Allianz hat das zuständige Gericht bereits in mündlichen Verhandlungen verlauten lassen, dass es deren Allgemeine Versicherungsbedingungen ähnlich kritisch sehe. Ein Urteil steht hierzu allerdings noch aus.

Wenngleich das heutige Urteil noch nicht rechtskräftig ist und von der beklagten Versicherung beim Oberlandesgericht München angegriffen werden kann, so ist es doch richtungsweisend für Tausende Gastronomen, die zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schließungen im März eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung hatten.

 

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der weiteren Entwicklungen und möglicher rechtlicher Schritte.

 

Kontakt:

Rechtsanwältin Eileen Strohschen
Tel.: 0991/37 005-513
E-Mail: eileen.strohschen@kittl-partner.de

 

Rechtsanwältin Kristina Günzkofer
Tel.: 0991/37 005-304
E-Mail: kristina.guenzkofer@kittl-partner.de