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Weitere Hilfsmaßnahmen in der Corona- Krise – Das „Sozialschutzpaket II“

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 14.05.2020, über weitere Hilfsmaßnahmen beraten und dabei den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Am Freitag, 15.05.2020 wird dieses Hilfspaket noch vom Bundesrat bestätigt.

Neben der bereits geplanten und nunmehr umgesetzten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach längerer Bezugsdauer, über die wir Sie bereits in unserem Kanzlei-Ticker vom 04.05.2020 informiert hatten (Klicken Sie hier für mehr Informationen), sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere die angehobenen Hinzuverdienstgrenzen von zentraler Bedeutung.

Demnach können nach dem neuen Gesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens im Rahmen einer Nebenbeschäftigung hinzuverdienen. Diese Möglichkeit bestand bislang bereits bei Nebentätigkeiten in den sogenannten „systemrelevanten Berufen“ – nun wird sie für alle Berufe geöffnet. Diese Hinzuverdienstmöglichkeit ist vorerst befristet bis zum 31.12.2020.

Außerdem wird für Arbeitnehmer der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert – für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Zeit vom 01.05. bis zum 31.12.2020 enden würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert. Damit wird dem Problem Rechnung getragen, dass das Finden einer Neuanstellung in der Pandemie erheblich erschwert ist.

Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen die Rechtsabteilung jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

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Tel.: 0991/37 005-513
E-Mail: eileen.strohschen@kittl-partner.de

Rechtsanwältin Kristina Günzkofer
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