Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet
Trotz der schwierigen politischen Rahmenbedingungen und einer zerstrittenen Ampelkoalition wurde das Jahressteuergesetz 2024 Anfang Dezember verabschiedet. Das Gesetz bringt zahlreiche steuerliche Anpassungen mit sich, die für Unternehmen und Privatpersonen von großer Bedeutung sind. Neben der Förderung von Investitionen und der Vereinfachung von Verwaltungsregelungen liegt ein besonderer Fokus auf der Anpassung bestehender Vorschriften an aktuelle Anforderungen.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2024, die Sie kennen sollten:
- Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG)
Die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften mit identischer Beteiligungsstruktur ist nun endlich möglich. Diese Neuerung erleichtert Umstrukturierung und schafft Flexibilität und Rechtssicherheit! - Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet: Die für die Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Einheit wurde für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die maximale Bruttoleistung pro Steuerpflichtigen bleibt weiterhin bei 100 kW (peak).
- Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG) Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften wird gestrichen. Verluste aus Termingeschäften können nun wieder umfassender mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, da die vormals bestehende Grenze von 20.000 EUR entfällt!
Eine umfassende Übersicht zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie unter diesem Link.
Das Jahressteuergesetz 2024 markiert das Ende eines ereignisreichen Jahres in der Steuerpolitik. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten, besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
Ihr Team von Dr. Kittl & Partner