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Mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung eines Gastvortrags  von Andreas Schwarzhuber von  Dr. Kittl & Partner am 20. Juni 2024 an der Universität Regensburg (Lehrstuhl für Financial Accounting and Auditing von Prof. Dr. Axel Haller):  

Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt in der heutigen Geschäftswelt an Bedeutung. Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen Unternehmen vor neue Anforderungen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eröffnet dies die Chance, sich als Experten in diesem Bereich zu etablieren.

Hintergrund und Regulatorik

Die CSRD verpflichtet alle großen EU-Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro oder einem Umsatz von über 50 Mio. Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.Ergänzt wird dies zukünftig durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), die umfassende Sorgfaltspflichten bezüglich Umweltschutz und Menschenrechte entlang der Lieferkette vorschreibt.

Relevanz für mittelständische Unternehmen

Für (mittelständische) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eröffnet sich damit ein neues Geschäftsfeld: Sustainability Services. Mit der steigenden Nachfrage nach ESG-Beratung und -Prüfung können sich Kanzleien als Vorreiter positionieren. Dies stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Leistungsangebot über die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Prüfungs- und Beratungsprozesse.

Herausforderungen und Strategien

Bei der Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen sich folgende Herausforderungen:

  • Kosten und Ressourcen: Einführung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordern hohe Investitionen und eine Spezialisierung der Mitarbeiter.
  • Technologische Anforderungen: Die Nutzung von Technologien zur Datenerfassung und -analyse ist entscheidender Faktor. Digitale Berichtsformate und Plattformen sollen Datensicherheit und -qualität gewährleisten.
  • Regulatorische Unsicherheit: Sich ständig ändernde gesetzliche Anforderungen erfordern eine kontinuierliche Anpassung und Überwachung.

Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen können sei:

  • Aufbau von Fachkompetenzen: Durch gezielte Schulungen und Zertifizierungen können Mitarbeiter spezialisierte Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit erwerben.
  • IT-Unterstützung: Automatisierung und geeignete Software-Lösungen können Prozesse effizienter gestalten.
  • Transparenz und Stakeholder-Einbindung: Eine offene und transparente Kommunikation fördert das Vertrauen und die Akzeptanz bei den Mandanten.

Zukunftsperspektiven

Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird geprägt sein von integrierter Berichterstattung, Digitalisierung und der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Erhöhte Stakeholder-Erwartungen und die zunehmende Relevanz der Lieferketten werden die Anforderungen weiter steigern. Für mittelständische Kanzleien bietet dies die Möglichkeit, sich durch spezialisierte Dienstleistungen und fundierte Expertise einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und so nachhaltig zu wachsen.

Die Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen wird somit nicht nur zur Pflicht, sondern zur Chance für eine zukunftssichere und innovative Geschäftsentwicklung.

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an

Andreas Schwarzhuber

Partner I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater

Telefon: 0851 – 95993 -55

E-Mail: Andreas.Schwarzhuber@kittl-partner.de