Bayerisches Wirtschaftsministerium

Letzte Chance: Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe

Am 09.09.2024 hat das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWI) nochmal das Rückmeldeverfahren zu Corona Soforthilfe in Angriff genommen. Wie im angehängten Musterschreiben (Link unten: „Verpflichtendes Rückmeldeverfahren geschwärzt“) dargestellt ist eine Rückmeldung, ob in den Fördermonaten 03-07/2020 ein Liquiditätsengpass vorgelegen hat, bis zum 31.10.2024 durchzuführen und in dem verlinkten Dokument elektronisch einzureichen.

Wichtig ist, es handelt sich bei dem Programm der Corona Soforthilfe nicht um ein Programm, welches über den Steuerberater beantragt wurde. Daher kann auch die Rückmeldung nur durch Sie über den Link, welchen das StMWI Ihnen zugesandt hat, erfolgen.

Wird eine Rückmeldung nicht bis zum 31.10.2024 eingereicht, erfolgt lt. Schreiben des STMWI eine Rückforderung der Hilfe in voller Höhe, je nach Größenklasse zwischen 9.000 € und 50.000 €.

Verpflichtendes_Rückmeldeverfahren_geschwärzt