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Letzte Chance für die Soforthilfe (bis 10 Arbeitnehmer)

Wie bereits im Kanzlei-Ticker Anfang April erwähnt (hier nochmal lesen),  läuft das Soforthilfe-Programm des Bundes (bis 10 Arbeitnehmer) am 31.05.2020 aus.

Das Landesprogramm in Bayern läuft noch bis zum 31.05.2020.

Prüfen Sie ob Sie die volle Höhe der Förderung erhalten haben, sollte dies nicht der Fall sein sollten Sie einen neuen online Antrag bis zum 31.05.2020 stellen.

Höhen der Soforthilfe

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt:

  • bis zu 5 Beschäftigte max. 9.000 EUR,
  • bis zu 10 Beschäftigte max. 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Beschäftigte max. 30.000 EUR,
  • bis zu 250 Beschäftigte max. 50.000 EUR.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

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