Stundungen

Überbrückungshilfe: Mit zinsloser Stundung und Dispositionskrediten Liquidität sichern!

1. Überbrückungshilfe: Zinslose Stundung der Steuerzahlungen weiterhin möglich

Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt – wie bereits seit dem 19. März 2020 – bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf (Anschluss-) Stundung grundsätzlich aller Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens stellen. Die Stundungen laufen dann längstens bis zum 30. Juni 2021.

2. Überbrückungsfinanzierung für Novemberhilfen

Nach derzeitigem Stand ist den Bewilligungsstellen die Bearbeitung der Anträge auf Novemberhilfe erst ab Mitte Januar 2021 möglich. Die Auszahlung der Hilfen verzögert sich daher um mehrere Wochen. Für viele Selbstständige und Unternehmen wird aufgrund dieser Verzögerung eine kurzfristige Liquiditätshilfe erforderlich, da angekündigte Abschlagszahlungen oftmals nicht ausreichen.

Die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben sich hierzu intensiv beraten. Durch die Prüfung und Bereitstellung von z.B. Dispositionskrediten durch die Hausbanken könnte vielen Antragstellern über diesen Liquiditätsengpass geholfen werden.

Eine Basis für eine positive Kreditentscheidung kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten (z.B. des Steuerberaters) über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet.

Wenn Sie für die kurzfristige Finanzierung in Form eines Dispositionskredites bis zur Auszahlung der Novemberhilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter, damit wir Ihnen die benötigte Bescheinigung für die Bereitstellung von Dispositionskrediten bereitstellen können.

 

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

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