money rain 1013711 1920

Neues Konjunkturpaket – Umsatzsteuersenkung und Überbrückungshilfe

Zur Stärkung der Binnennachfrage im Rahmen eines Konjunkturprogramms hat sich die Große Koalition gestern überraschend entschlossen, den Umsatzsteuersatz zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu reduzieren und Corona-geschädigte Unternehmen durch eine Überbrückungshilfe zu unterstützen.

Wie erfolgt die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes?

  • Der Regelsteuersatz sinkt von 19% auf 16%
  • Der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7% auf 5%

Was ist für Sie bis 30.06.2020 zu tun?

  • Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre IT bis 30.06.2020 in der Lage ist, die neuen Steuersätze abzubilden und bei digitalen Kassensystemen auch die Belegpflicht korrekt erfüllt werden kann.
  • Anhand des Liefer- und Leistungsdatums sind exakte Zuordnungen zu den 19%igen Umsätzen oder 16%igen Umsätzen vorzunehmen. Genauere Informationen dazu werden unsererseits noch folgen.
  • Bei Abschlagsrechnungen vor dem 30.06.2020 und Schlussrechnungen mit Abnahmedatum nach dem 30.06.2020 ist mit der Schlussrechnung eine Korrektur vorzunehmen; Informationen dazu erhalten Sie, sobald die genauere Ausgestaltung bekannt ist.

Für Selbstbucher:

  • Ab 01.07.2020 sind neue Erlöskonten anzulegen, da 19%ige Umsätze und 16%ige Umsätze getrennt auszuweisen sind (und analog Trennung 7%ige Umsätze und 5%ige Umsätze)
  • Wenn Sie mit Automatik-Steuerschlüsseln buchen, müssen neue Schlüssel angelegt werden, keinesfalls dürfen die bestehenden Schlüssel überschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine erste Einschätzung handelt. Da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, können detaillierte Handlungsempfehlungen erst nach Erlass des Gesetzes gegeben werden.

Wie können Sie von der unerwarteten Steuersatzsenkung profitieren?

Unternehmen, die nicht oder nicht vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können durch die Steuersatzsenkung von einer Kostensenkung um 3% profitieren:

  • Bei nicht verderblichen Vorräten u.a. können Sie überlegen, ob Sie noch im Juni Ihre Läger nachfüllen müssen, oder ob diese Ausgaben ggf. auch im Juli getätigt werden können.
  • Bei Projekten, die im Zeitraum Juni/ Juli fertiggestellt werden, ist darauf zu achten, dass bei einer Fertigstellung (Abnahme!) im zweiten Halbjahr der reduzierte Steuersatz anzuwenden ist, während bei einer Fertigstellung im Juni der 19%ige Steuersatz zur Anwendung kommt.
  • Umgekehrt kann Ihnen vor dem Jahreswechsel eine fundierte Investitions- und Liquiditätsplanung bei der Abwägung helfen, ob Investitionen gegebenenfalls vorgezogen werden sollten, um die Effektivkosten um die 3% Steuerermäßigung zu senken. Dabei ist zu beachten, dass das maßgebliche Datum, das den reduzierten Steuersatz sichert, immer das Lieferdatum oder Abnahmedatum ist, und nicht das Bestelldatum.

Gerne stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter und die Umsatzsteuerabteilung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützend zur Seite.

 

———————————————————————————————————————————————————————————

 

Eine weitere Unterstützungsmaßnahme stellt die neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen dar.

Für wen gilt der Zuschuss?

  • Soloselbstständige
  • Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten

Wie erfolgt die Unterstützung?

  • Zuschuss zu den fixen Betriebskosten bis zu einem Betrag von 50.000,00 € monatlich, für die Monate Juni bis August 2020.

Vorsicht:

Die Überbrückungshilfe unterliegt sehr strengen Voraussetzungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Eine genaue Prüfung, ob und in welcher Höhe die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe erfüllt sind, ist daher vor Antragstellung unerlässlich.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie gewohnt zur Verfügung.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

Bildnachweis: pixabay