Stundungen

Stundungen – die ersten zinslosen Stundungen laufen aus!

Die ersten gewährten zinslosen Stundungen laufen demnächst aus und sind somit zur Zahlung fällig!

Bitte überprüfen Sie Ihre Liquiditätssituation – sollte die Zahlung der gestundeten Steuerbeträge zur Zeit noch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit einen erneuten zinslosen Stundungsantrag zu stellen.

In Bezug auf die Veröffentlichungen der Finanzverwaltung weisen wir daraufhin, dass weitere Stundungen nur mit ausreichender Begründung gewährt werden.

Sollte ein erneuter Stundungsantrag erforderlich sein, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter.

 

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

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