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Wir helfen Ihnen in der Krise

Wir haben Sie in der letzten Woche nicht nur über Hilfsmaßnahmen informiert, damit Sie Ihren Betrieb soweit wie möglich unbeschadet durch die Corona-Krise steuern können, sondern sind auch sehr schnell beim Finanzamt, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei den Sozialversicherungsträgern und bei der Soforthilfe für unsere Mandanten tätig geworden. Die Nachrichtenlage ändert sich dynamisch. Wir halten Sie auf dem Laufenden, damit Sie auch weiterhin Möglichkeiten nutzen und Risiken vermeiden können – etwa bei folgenden Themen:

  1. Reduzierung von betrieblichen und privaten Steuerzahlungen
    • Herabsetzung/Aussetzung von Steuervorauszahlungen
    • Rückerstattung von geleisteten Vorauszahlungen inkl. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
    • Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inkl. Berufsgenossenschaft)
  2. Reduzierung von Personalkosten
    • Beantragung von Kurzarbeitergeld
    • Arbeitsrechtliche und lohnsteuerrechtliche Unterstützung bei Lohnabrechnungen mit Kurzarbeitergeld
    • Arbeitsrechtliche Unterstützung bei weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit Urlaub, Überstunden oder Kündigungen
  3.  Beantragung von Fördermitteln
    • Unterstützung bei der Antragstellung von Soforthilfen und Notkrediten
    • Erstellung von Liquiditätsplanungen inkl. Umsatz- und Ertragsvorschau

Auch unter der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkung müssen zentrale Funktionen wie Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung aufrecht erhalten werden zum Wohle Ihres Betriebs. Sollten Sie im Moment dazu nicht in der Lage sein, können wir diese Funktionen für Sie übernehmen. Wir setzen dabei auf einen maximalen Grad an Digitalisierung.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – erst Recht in diesen schwierigen Zeiten.

Gemeinsam können wir die Krise meistern!

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner