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Befreiung der USt-Sondervorauszahlung 2021

Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, wird den Unternehmern auf Antrag in 2021 eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat gewährt, ohne dass hierfür eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Jahres 2020 an das Finanzamt zu entrichten ist.

Dies gilt nur für Unternehmen, die wirtschaftlich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie betroffen sind. Bei den Anträgen sind die Gründe für die unmittelbare und nicht unerhebliche Betroffenheit des Unternehmens durch die Folgen des Corona-Virus darzulegen.

Für unsere selbstbuchenden Mandanten fügen wir Ihnen hier die Anleitung des Landesamt für Steuern bei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner