Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit durch die Finanzverwaltung
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt.
Das Schreiben wies Steuerpflichtige auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wurde per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges…












