Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Änderungen an ihrem Grundbesitz in 2025 dem Finanzamt fristgerecht mitzuteilen.
Im Zuge der Grundsteuerreform gilt: Alle relevanten Veränderungen müssen bis spätestens 30. April 2026 angezeigt werden, sofern sie Auswirkungen auf die Bewertung der Grundsteuer haben.
Zu den anzeigepflichtigen Änderungen zählen insbesondere:
• bauliche…








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