Änderungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 traten Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft, die verschiedene Meldepflichten im grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehr gegenüber der Deutschen Bundesbank regelt.
Anhebung der Meldeschwellen
Transaktionsmeldungen (Banküberweisungen von oder an ausländische Konten): Anhebung von 12.500 € auf 50.000 €; diese Anhebung gilt sowohl…