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Arbeitgeberbescheinigung wegen vorläufiger Ausgangsbeschränkung

Soeben hat unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder mitgeteilt, dass es ab morgen Früh 0,00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung nach dem Vorbild Österreichs geben wird.
Die Bestimmungen gelten vorläufig 14 Tage.

Laut Herrn Dr. Söder soll weiterhin in bestimmten Branchen gearbeitet werden.
Die Arbeitgeber sollen jedoch darauf achten, dass Home-Office soweit wie möglich zur Verfügung gestellt wird.

Nach aktuellem Stand werden keine schriftlichen Bescheinigungen des Arbeitgebers für den Arbeitsweg benötigt. Für den Fall, dass sich an dieser Situation etwas ändert, erhalten Sie hier zum Download eine formlose Bescheinigung, durch welche Sie Ihren Mitarbeitern bescheinigen, dass diese weiterhin zur Arbeitsstätte kommen dürfen.

Bisher gibt es noch keine konkreten Vorgaben, wie die Bescheinigung auszusehen hat; sollten solche Vorgaben erlassen werden, wird unsere Vorlage umgehend angepasst.

Ihre Kanzlei Dr. Kittl & Partner