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Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit durch die Finanzverwaltung

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt.

Das Schreiben wies Steuerpflichtige auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wurde per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können.

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt. Betroffene Steuerpflichtige werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert. Wir empfehlen für die unkomplizierte Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Das hierfür erforderliche Formular können Sie bequem über den folgenden Link abrufen:

https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/Formulare/Steuerzahlung/SEPA_Lastschriftmandat_Bayern.pdf

Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Christian Pongratz
Partner
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

T. +49(991)37005-33
christian.pongratz@kittl-partner.de