EU will Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 Vorschläge zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen vorgestellt. Die geplanten Anpassungen betreffen die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie und sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Schwellenwerte: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD verpflichtet sein. Dies reduziert die Anzahl der betroffenen Unternehmen um ca. 80 %.
  • Zeitliche Verschiebung: Die Einführung der neuen Regelungen soll um zwei Jahre verschoben werden (Berichtszeitraum 2027 statt 2025).
  • Reduzierung der Berichtspflichten für KMU:
    • Die Berichtspflichten für KMU sollen auf ein Minimum reduziert werden.
    • Große Unternehmen dürfen von Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, die über die freiwilligen VSME-Standards hinausgehen, es sei denn, es gibt triftige Gründe.
    • Damit soll der sogenannte „Trickle-Down-Effekt“ abgeschwächt werden, der bisher dazu führt, dass kleinere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette unverhältnismäßig hohe Berichtspflichten erfüllen müssen.
  • Anpassung und Vereinfachung der ESRS
  • Wegfall sektorspezifischer Standards
  • Streichung der Taxonomie-Berichtspflicht nach Artikel 8 für bestimmte Unternehmen
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von bis zu 450 Mio. EUR sollen künftig freiwillig über die Taxonomie berichten können.

Unsere Empfehlungen für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern:

  • Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings haben Sie nun voraussichtlich zwei Jahre mehr Zeit zur Umsetzung. Nutzen Sie diese Frist klug, um sich strategisch und effizient auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und eine nachhaltige Berichtsstruktur zu etablieren. Es ist nicht damit zu rechnen, dass es eine weitere Verschiebung geben wird.
  • Die bisher gewonnenen Erkenntnisse und Strukturen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten weiterhin genutzt werden, um langfristig eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln.

Unsere Empfehlungen für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern:

  • Die Anfragen von Kunden, Lieferanten, Banken und weiteren Stakeholdern zu ESG-Daten werden weiterhin bestehen bleiben, insbesondere wenn diese einen Bericht nach CSRD erstellen müssen und Sie sich in der Lieferkette befinden.  Aufgrund der vielen unterschiedlich abgefragten Informationen (beispielsweise Treibhausgasbilanzierung, Stromverbrauch, etc)  und Kennzahlen ist das Bearbeiten dieser Anfragen mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden und führt derzeit zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
  • Mit dem zukünftigen ESRS für KMU (VSME) haben Sie die Möglichkeit, diesen Anforderungen in einer einheitlichen und sehr eingeschränkten Form gerecht zu werden. Der VSME-Standard wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und ist darauf ausgerichtet, pragmatisch und praktikabel anwendbar zu sein. Er soll sicherstellen, dass KMU nicht mit übermäßigen Berichtspflichten belastet werden, sondern eine einfache und effiziente Möglichkeit erhalten, ihre Nachhaltigkeitsinformationen standardisiert zu erfassen.
  • Wer den VSME-Standard nutzt, ist nicht verpflichtet, darüber hinaus zusätzliche Informationen an weitere Stakeholder bereitzustellen – so sieht es der Plan der EU-Kommission vor.  Damit wird Vereinheitlichung geschaffen, die Unternehmen erheblich entlastet.
  • Auch für KMU gilt, dass die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus bestehenden Berichtsanforderungen sinnvoll genutzt werden können, um die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens weiterzuentwickeln und Transparenz gegenüber Stakeholdern zu gewährleisten.

Weitere Details entnehmen Sie dem offiziellen Q&A-Dokument der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_615

Da sich die Vorschläge noch im Entwurfsstadium befinden, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang und wie schnell die EU-Kommission diese Änderungen umsetzt. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

 

Andreas Schwarzhuber

Partner I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater

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E-Mail: Andreas.Schwarzhuber@kittl-partner.de

Nicole Köhler auf Pixabay