Verlängerung der Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank
Liebe Mandanten*innen,
aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen angespannten wirtschaftlichen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank verlängert.
Bis zum 30.06.2021 wurde das Sonderprogramm einschließlich KfW-Schnellkredit verlängert!
Seit 09.11.2020 steht dieser außerdem nicht mehr nur gewerblichen Unternehmen, Einzelunternehmern und Freiberuflern zu Verfügung, auch Soloselbstständige und kleine Unternehmen (bis zu 10 Beschäftigten) können die Unterstützungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Der Kreditrahmen beträgt maximal 300.000 €, die Haftung übernimmt vollständig die Bundesregierung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung bei Ihrer Hausbank.
Kommen Sie dazu jederzeit auf uns zu.
Ihr Team von Dr. Kittl & Partner
Bildnachweis: Adobe Stock – studio v-zwoelf