Betrug

Vorsicht: Falsche BZSt-Briefe im Umlauf

Uns haben in letzter Zeit mehrere Meldungen unserer Mandaten erreicht, wonach sie Mitteilungen, in Form von E-Mails, SMS oder Briefen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erhalten haben, die sie zur Zahlung eines Verspätungszuschlages auffordern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt!

Die Absender verwenden z.B. E-Mail-Adressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerieren sollen, in Wahrheit handelt es sich aber um gefälschte Schreiben, deren Aufforderungen Sie auf keinen Fall folgen sollten.

Die E-Mails selbst, aber auch die oft angehängten gefälschten Bescheide wirken sehr echt und verfügen über den offiziellen Briefkopf einer deutschen Bundesbehörde. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mails und klicken Sie keine weiterführenden Links an bzw. öffnen Sie keine Dateianhänge.

Die Schreiben weisen die Empfänger an, Versäumniszuschläge in Höhe von mehreren hundert Euro an eine spanische IBAN-Nummer zu überweisen. Das BZSt verwendet aber ausschließlich inländische Konten. Dies ist bereits ein Indikator dafür, dass es sich nicht um Schreiben des BZSt handeln kann.

Wie können sie Betrugsversuche erkennen?

  • Zahlungsaufforderungen und Bescheide werden seitens des BZSt in der Regel nur in Briefform zugestellt. Ausnahmen können sich ergeben, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben sollten.
  • Oftmals werden als Zahlungsverbindung ausländische Kontoverbindungen genutzt. Zahlungen an das BZSt erfolgen immer per Überweisung auf ein inländisches Konto mit entsprechender IBAN-Nummer.
  • Achten Sie bitte auch auf Schreibfehler oder fehlerhafte Grammatik.

Das BZSt hat bereits eine Webseite zur Warnung vor Betrugsversuchen eingerichtet, diese finden Sie hier unter: www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html

Bei weiteren Fragen oder falls Sie unsicher sind, ob es sich um ein gefälschtes Schreiben handelt, melden Sie sich gerne bei uns.

Sollten Sie dennoch bereits sensible Informationen aufgrund solcher betrügerischen Schreiben weitergegeben haben, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich Kontakt zu ihrer Bank und ihrer zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen.

Ihr Kanzlei-Team von Dr. Kittl & Partner

Preben Gammelmark auf Pixabay