Steuern und Kryptowährungen

Informationen für Anleger und Miner

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Währungen sind weiterhin auf dem Vormarsch. Mit zunehmender Verbreitung dieser digitalen Assets steigen jedoch auch die steuerlichen Fragestellungen rund um den Handel und das Mining von Kryptowährungen. Daher möchte wir Sie heute über wichtige steuerliche Aspekte informieren.

Steuerliche Aspekte im Überblick:

  • In Deutschland werden Kryptowährungen grundsätzlich als steuerliches Privatvermögen behandelt.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung sind steuerpflichtig.
  • Auch Einkünfte aus dem Mining, also der Erzeugung neuer Coins, unterliegen der Besteuerung.

Wichtige Steuerregelungen

Werden Coins länger als ein Jahr gehalten, ist die Veräußerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei. Erfolgt die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung, sind die Gewinne steuerpflichtig und als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG zu versteuern. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt nur, wenn echte Anteile an Kryptowährungen gehalten werden. Bei Finanzprodukten wie einem Krypto-Fonds oder Zertifikaten, welche lediglich die Wertentwicklung einer Kryptowährung nachbilden, bleibt der Verkauf stets steuerpflichtig. Für die Berechnung des Kaufpreises kommt häufig die FIFO-Methode (First-in-First-out) zum Einsatz, bei der die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft betrachtet werden. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet diese Sachverhalte im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.

Gewinne aus Mining

Mining bezeichnet das Bereitstellen von Rechenkapazitäten, um neue Coins zu generieren und Transaktionen in der Blockchain zu validieren. Werden hierbei die Voraussetzungen des § 15 EStG erfüllt, beispielsweise die Absicht zur Gewinnerzielung und eine nachhaltige Betätigung, sind die Gewinne aus Mining als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern.

Kryptowerte im Betriebsvermögen

Bei der Veräußerung von Coins aus dem Betriebsvermögen, stellen die Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen dar. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten.

Aktuelle Änderungen durch die EU-Richtlinie DAC8

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen wird zunehmend transparenter – insbesondere durch die neue EU-Richtlinie DAC8:

  • Krypto-Börsen sind verpflichtet, persönliche Identifikationsdaten (Name, Adresse, Steuer-ID) an die Steuerbehörden zu übermitteln.
  • Jede Transaktion (Kauf/Verkauf) wird künftig erfasst – einschließlich des Wertes, der Kauf- und Verkaufsdaten.
  • Auch der Stand des Krypto-Vermögens sowie die Wallet-Adressen werden dokumentiert und den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt.

Fragen Sie Ihren Steuerberater

Da sich die steuerlichen Regelungen im Bereich Kryptowährungen stetig weiterentwickeln und durch neue Richtlinien (wie die DAC8) immer mehr Transparenz entsteht, ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Krypto-Geschäften rechtzeitig an Ihren Steuerberater zu wenden. Gerne unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Darstellung Ihrer Krypto-Investitionen!

Bei Fragen zu Kryptowährungen steht Ihnen Herr Steuerberater Jonas Seitz unter jonas.seitz@kittl-partner.de zur Verfügung!

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