Wir wissen, wie Nachhaltigkeit geht.

Expertise und Knowhow für ESG-konforme Unternehmensentwicklung

Die Kanzlei Dr. Kittl & Partner unterstützt Sie bei der Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts und übernimmt die Prüfung desselben. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten.

Unser Leistungsspektrum umfasst auch die Beratung und Erstellung von freiwilligen, abgespeckten Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, die noch nicht unter die CSRD-Pflicht fallen. Dabei integrieren wir die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen umfassend und transparent dokumentiert werden.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren Bericht präzise und rechtskonform zu gestalten und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie klar zu kommunizieren.

Unser Leistungsangebot

  • CSRD Einführung, Betroffenheitsanalyse und Scoping:  
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
  • GAP Analyse
  • EU-Taxonomie-Verordnung  
  • Berichterstattung
  • Prüferische Durchsicht von Nachhaltigkeitsberichten
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
  • Freiwillige Berichterstattung nach VSME Standard
  • ESG Due Diligence
  • ESG Integration in das interne Kontrollsystem
  • ESG Integration in das Risikomanagement System
  • Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Unsere Arbeitsweise

ESG1

Stufe 1

Scoping / Betroffenheitsanalyse

Betroffenheitsanalyse der in die Berichterstattung nach CSRD und EU-Taxonomie einzubeziehenden Unternehmen der Gruppe.

  • Festlegung der in die Berichterstattung gemäß CSRD einzubeziehenden Unternehmen und des entsprechenden Konsolidierungskreises.

ESG2

Stufe 2

Wesentlichkeitsanalyse

Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse in 3 Workshops:

  • Wettbewerbs- und Stakeholder-Analyse in Form eines Workshops als Grundlage für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse
  • Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen von ESRS 1 und ESRS 2 in Form von zwei Workshops

ESG3

Stufe 3

Gap Analyse

  • Identifikation der ESRS-Anforderungen
  • Analyse des Status Quo
  • Gegenüberstellung des Status Quo zu den identifizierten ESRS-Anforderungen
  • Prüferische Durchsicht der Implementierung der Maßnahmen zur Schließung der zuvor identifizierten Lücken

ESG4

Stufe 4

  • Identifikation der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
  • Analyse der Taxonomiekonformität

ESG5

Stufe 5

  • Reporting Set-up: Analyse der vorhandenen Nachhaltigkeitsorganisation und Governance-Strukturen mit Bezug auf die CSRD- und EU-Taxonomie-Anforderungen
  • Durchsicht der Zuverlässigkeit der Datenflüsse, Prozesse und Kontrollen zur Ermittlung der nicht-finanziellen Daten
  • Prüferische Durchsicht des Entwurfs des ESG-Berichts

Ihr Ansprechpartner

Andreas Schwarzhuber
Andreas Schwarzhuber
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
0851 - 95993-55

News

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Standard für freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht

Am 17. Dezember 2024 hat EFRAG den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierte KMU (#VSME) an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die CSRD fallen, bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen z.B. für Banken oder große Kunden zu unterstützen. Der VSME soll für kleine und mittlere Unternehmen als Marktstandard…