Letzte Chance: Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe
Am 09.09.2024 hat das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWI) nochmal das Rückmeldeverfahren zu Corona Soforthilfe in Angriff genommen. Wie im angehängten Musterschreiben (Link unten: „Verpflichtendes Rückmeldeverfahren geschwärzt“) dargestellt ist eine Rückmeldung, ob in den Fördermonaten 03-07/2020 ein Liquiditätsengpass vorgelegen hat, bis zum 31.10.2024 durchzuführen und in dem verlinkten Dokument elektronisch einzureichen. Wichtig ist, es handelt sich bei […]