Corona-Quarantäne: Urlaubstage gibt es nicht zurück
Das Arbeitsgericht Bonn vertritt die Auffassung, dass der Urlaub unter Umständen auch dann genossen werden kann, wenn man als Arbeitnehmer in Quarantäne sitzt. Die Urlaubstage gibt es nicht zurück, wenn man in dieser Zeit nicht zusätzlich krankgeschrieben ist. Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, Urlaubstage „zurückzubekommen“, […]