Senkung der Umsatzsteuer bei Verpflegungsdienstleistungen ab 01.07.2020 – Was müssen Sie beachten?
Zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe wird der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen zeitlich befristet vom 01. Juli 2020 bis zum 30.06.2021 von 19% / 16% auf 7% / 5% reduziert. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird in der ersten Juniwoche gerechnet. Ein BMF-Schreiben zu dieser Thematik wird nicht erwartet. Gleichzeitig profitiert die Gastronomie […]