Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs nicht abzugsfähig
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln nicht. Sachverhalt: Eine Steuerpflichtige hatte in ihrer Steuererklärung den Jahresbeitrag für einen Fitness- […]