Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung weiter voll abzugsfähig
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten seit 2014 nur noch bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehbar. Zu diesen Unterkunftskosten zählte die Finanzverwaltung bisher auch die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Dieser profiskalischen Sichtweise hat der Bundesfinanzhof aber nun eine Absage erteilt. Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer begründete im Streitjahr 2014 eine beruflich […]