Sonderzahlungen jetzt steuerfrei
Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen oder Sachleistungen für alle Beschäftigte bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 € im Jahr 2020 zusätzlich zu den bekannten Zuzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass […]