NEUE Frist für LkSG-Berichte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine wichtige Änderung bezüglich der Einreichungsfristen für Berichte bekanntgegeben, die gemäß § 10 Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erforderlich sind. Ursprünglich war die Deadline zur Abgabe dieser Berichte auf den 31. Mai 2024 festgelegt. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Ab dem 1. […]