Internationales Steuerrecht

Klare Antworten auf grenzüberschreitende Sachverhalte

Internationales Steuerrecht birgt große Komplexität, vor allem über die EU-Grenzen hinaus. Damit Sie als Unternehmer diese Problemstellungen bewältigen können, unterstützen wir Sie und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Leistungsspektrum

  • Beratung in- und ausländischer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen (M&A-Transaktionen)
  • Bestimmung der richtigen Verrechnungspreise und Verrechnungspreisdokumentation inklusive Masterfile und Localfile
  • Steuerliche Optimierung internationaler Vermögens- und Unternehmensnachfolgen
  • Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch im Inland steuerpflichtig sind und dadurch in den Anwendungsbereich eines Doppelbesteuerungsabkommens fallen
  • Hilfestellung beim Aufbau von internationalen Konzern- und Holdingstrukturen
  • Beratung bei möglichen Funktionsverlagerungen ins Ausland
  • Hilfestellung bei der richtigen Anrechnung und Berücksichtigung von ausländischen Steuern
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (Exit-Tax)
  • Unterstützung bei Auslandsinvestitionen Optimierung von Konzernsteuerquoten

Leistungsbündel für konkrete Anwendungsfälle

1. Verrechnungspreisdokumentation (Transfer Pricing)

Anwendungsfall

Ihr Unternehmen hat im Ausland eine Betriebstätte oder ein Tochterunternehmen? Eine ausländische Muttergesellschaft hat im Inland eine Betriebsstätte oder ein Tochterunternehmen?

Leistung

Wir erstellen eine Verrechnungspreisdokumentation (Master- und Localfile), die den Anforderungen der Finanzverwaltung standhält und bei Betriebsprüfungen Rechtssicherheit verschafft (Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation).

Wir überprüfen die Verrechnungspreise, geben Handlungsempfehlungen bei Konzernverrechnungen und optimieren die Konzernsteuerquote.

2. International Employee Taxation Service (Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung)

Anwendungsfall

Bei einem unternehmerischen Auslandsengagement ist im Vorfeld stets zu klären, wie die Besteuerung der in diesem Zusammenhang erzielten Einkünfte der Arbeitnehmer zu erfolgen hat.

Leistung

Wir bieten für Ihre Arbeitnehmer einen full-tax-service bezüglich der Steuererklärungspflichten an. Wir sind in einem Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten im In- und Ausland und kümmern uns um die steuerlichen Belange Ihrer Arbeitnehmer sowohl im In- als auch Ausland.

3. International M&A Taxation (Internationale Unternehmenstransaktionsberatung Steuer)

Anwendungsfall

Im Bereich von Unternehmenskäufen und -verkäufen sind steuerliche Risiken immer im Auge zu behalten (Tax Due Diligence Prüfung).

Leistung

Wir können durch unser Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten im In- und Ausland grenzüberschreitende Transaktionen begleiten. Im Taxation Bereich prüfen wir steuerliche Risiken für unseren Mandanten. Zusammen mit unserem Financial und Legal-Team können wir ein breites Spektrum der klassischen grenzüberschreitenden Due Diligence Expertise anbieten.

4. Weitere Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht (other international tax services)

  • Steuerliche Optimierung internationaler Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig sind und dadurch in den Anwendungsbereich eines Doppelbesteue- rungsabkommens fallen
  • Hilfestellung beim Aufbau von internationalen Konzern- und Holdingstrukturen Beratung bei möglichen Funktionsverlagerungen ins Ausland
  • Hilfestellung bei der richtigen Anrechnung und Berücksichtigung von ausländi- schen Steuern
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (Exit-Tax)
  • Unterstützung bei Auslandsinvestitionen

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Bernd Koller sq
Bernd Koller
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
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