Wachstumschancengesetz: Das Wichtigste im Überblick
Das Wachstumschancengesetz wurde vom Bundesrat am 22.03.2024 final verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, Investitionen und Innovationen zu fördern, das Steuersystem zu vereinfachen und kleine Betriebe zu entlasten. Nach einigem Hin und Her im Vermittlungsverfahren, wo unter anderem die Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen eine Rolle spielte, wurden nun unter anderem folgende Änderungen beschlossen:
- Einkommensteuer:
- Geschenke: Anhebung der Freigrenze von 35 EUR auf 50 EUR.
- Elektrofahrzeuge: Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für steuerliche Vergünstigungen von 60.000 EUR auf 70.000 EUR.
- Degressive Abschreibung: Wiedereinführung für bewegliche Wirtschaftsgüter und neu für Wohngebäude, jeweils mit Anpassungen an die Betragsgrenzen.
- Sonderabschreibungen: Für den Mietwohnungsneubau mit erhöhten Bemessungsgrundlagen und Beträgen pro Quadratmeter.
- Verlustvortrag: Erhöhung der Verlustvortragsmöglichkeiten von 60 % auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
- Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: Anhebung von 600 EUR auf 1.000 EUR.
- Körperschaftsteuer:
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- Optionsmodell: Erweiterung der Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung für alle Personengesellschaften.
- Gewerbesteuer:
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- Erweiterte Kürzung: Anhebung der Unschädlichkeitsgrenze für Grundstücksunternehmen von 10 % auf 20 %.
- Umsatzsteuer:
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- Umsatzsteuerbefreiung: Ausweitung für Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände.
- Elektronische Rechnung: Einführung der Pflicht zur Verwendung der eRechnung ab 2025, mit Übergangsregelungen und Erleichterungen für Kleinunternehmer.
- Weitere steuerliche Maßnahmen:
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- Forschungszulagengesetz: Erhöhung der förderfähigen Werte für Eigenleistungen und Ausweitung der förderfähigen Kosten.
- Elektronische Rechnung: Einführung der Pflicht zu Verwendung der eRechnung ab 2025 und Erleichterungen. Hierzu informieren wir Sie in einem gesonderten Ticker.
Nicht umgesetzt wurden folgenden Vorhaben:
- Erhöhung der GWG-Sofortabschreibung auf 1.000 EUR
- Erhöhung des Höchstbetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 EUR auf 150 EUR
- Erhöhung der Verpflegungspauschale auf 15 bzw. 30 EUR pro Tag
Zielgruppen des Gesetzes sind vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die von vereinfachten Steuervorschriften profitieren und damit Unterstützung bei Investitionen und Innovationsvorhaben erhalten sollen. Die Förderung nachhaltiger Mobilität durch erhöhte Grenzwerte für Elektrofahrzeuge und die Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten sprechen ebenso die Bauwirtschaft und Privatpersonen an. Die Steuererleichterungen für Landwirte sollen dabei helfen, die Agrarbranche im Kontext der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen zu unterstützen.
Bei Fragen zum Wachstumschancengesetz kontaktieren Sie gerne Ihren zuständigen Steuerberater oder Jonas Seitz, Steuerberater bei Dr. Kittl & Partner, per Telefon unter 0991 3700567 oder per Mail an Jonas.Seitz@kittl-partner.de