Leistungsspektrum
- Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung
- Gestaltungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) mit steueroptimalem Nachfolgekonzept
- Gestaltung erbschaftsteuerlicher Begünstigungstatbestände
- Erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung (Unternehmens- / Privatvermögen)
- Erbschaftsteuersimulation (Analyse Ist-Situation, Anpassung und Abstimmung von Regelungen im Testament / Erbvertrag und Gesellschaftsverträgen)
- Beratung bei der Ausnutzung von Freibeträgen, Kettenschenkungen, Güterstandsgestaltungen, Güterstandsschaukel, Gestaltungen zum Familienheim
- Klärung Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Überwachung von Behaltensfristen und Lohnsummen (Voraussetzungen für Begünstigung von Betriebsvermögen)
- Beratung bezüglich Begünstigung von Betriebsvermögen (Verwaltungsvermögen und / oder Finanzmittel führen ggf. zur Versagung der Begünstigung)
- Erhalt und Übertragung von Einflussmöglichkeiten beim Schenker
- Versorgung des Übergebers
- Familieninterne Nachfolgegestaltung
- Familienexterne Nachfolgegestaltung
- Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung bei Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Mitwirkung und Beratung bei Gründung von Stiftungen
- Familienholding / Familienpoolgesellschaften
Leistungsbündel für konkrete Anwendungsfälle
1. Gestaltungen im Wege der vorweg genommenen Erbfolge (Schenkung) mit steueroptimalem Nachfolgekonzept
Anwendungsfall
Sie überlegen, wie Sie Ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen können?
Leistung
Wir beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und erstellen eine Ist-Analyse (Bewertung nach BewG entsprechend der jeweiligen Finanz- amts-Methode). Dabei weisen wir auf mögliche Risiken sowie auf mögliche Probleme hin (z.B. unabsichtliche Aufdeckung von stillen Reserven; insbesondere bei Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).
Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche erstellen wir ein Konzept, wie Sie ggf. bestimmte Begünstigungen in Anspruch nehmen bzw. die gesetzlichen Freibeträge ausnutzen können.
2. Überwachung von Behaltensfristen und Lohnsummen
Anwendungsfall
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen oder Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften müssen die steuerlichen Vorschriften für die Begünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beachtet werden. Sie sind Voraussetzungen für die Begünstigung von Betriebsvermögen.
Leistung
Wir prüfen vorab auf Basis der letzten Jahresabschlüsse, ob eine Begünstigung möglich ist, was zu tun ist, um ggf. eine Begünstigung zu erhalten. Verwaltungsvermögen und / oder Finanzmittel führen ggf. zur Versagung der Begünstigung. Nach der erfolgten Übertragung behalten wir die Behaltensfristen und die einzuhaltende Lohnsumme für Sie im Auge.
3. Gegenleistungen für den Übergeber und Absicherung bzw. Einflussmöglichkeiten des Schenkers
Anwendungsfall
Sie möchten sich im Zuge der Nachfolgeregelung die Erträge des Vermögens oder Einfluss auf das Unternehmen vorerst zurückbehalten?
Leistung
Wir beraten Sie bezüglich Nießbrauchsgestaltungen, Rückforderungsrechten und Rentenzahlungen und unterstützen Sie dabei, die Nachfolge individuell nach Ihren Vorstellungen zu regeln, und dabei die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
4. Weitere Dienstleistungen mit unserer Rechtsabteilung
- Ehe- und Erbverträge
- Abstimmung Erbvertrag / Testament sowie mit ggf. vorhandenen (widersprechen- den) Gesellschaftsverträgen und Vermeidung von entsprechenden steuerlichen Risiken
- Pool-Verträge für Familiengesellschaften
- Beratung bezüglich Pflichtteilsansprüchen
- Beratung bezüglich Grunderwerbsteuer
- Vermeidung ungewollter Folgen der gesetzlichen Erbfolge