Neues aus der Erbschaftsteuer – die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Am 11.10.2019 hat der Bundesrat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zugestimmt.
Der Bundesrat ist dabei den Empfehlungen des federführenden Finanz- und Wirtschaftsausschusses nicht gefolgt und hat ohne Änderungen den neuen Richtlinien uneingeschränkt zugestimmt. Anzuwenden sind die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 auf alle Erwerbsfälle, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 entsteht.
Sie gelten ebenfalls für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1.5.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit den neuen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind dann nicht mehr anzuwenden.
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