Nachhaltigkeits-
berichterstattung
ESG Services
Nachhaltigkeit ist heute ein entscheidender Faktor bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns, für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und für die Wertentwicklung eines Unternehmens.
Ab 2025 müssen schätzungsweise rund 15.000 große Kapitalgesellschaften eine nicht-finanzielle Berichterstattung – also eine Nachhaltigkeitsberichterstattung – liefern, die der bekannten finanziellen Berichterstattung gleichgestellt wird. Rückwärtsgerechnet bedeutet dies, dass für den Bericht in 2025 die CSRD (Corporate Sustainabilty Reporting Directive) Regeln erstmals in 2024 angewendet werden. Und daher wundert es nicht, wenn Unternehmen Ende 2023, also jetzt, unmittelbar in den Vorbereitung stehen.
Die Kanzlei Dr. Kittl&Partner hat eine Umfrage gemacht unter – vorrangig niederbayerischen – Unternehmen, wie sie zu CSRD stehen, wie sie intern die Weichen dafür gestellt haben und wie die Vorbereitungen laufen. Eine Zusammenfassung finden Sie auf dem One-Pager in der Anlage.
Leistungsspektrum
Wir können Sie bei der Vorbereitung des Nachhaltigkeitsberichts sowie der Überprüfung und Einführung von ESG Standards in Ihrem Unternehmen mit folgenden Leistungen unterstützen:
- Einführung in das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG
- Erarbeiten eines geeigneten Grundgerüsts für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens
- Unterstützung bei der Konzeption der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Ziele und Kennzahlen für Nachhaltigkeit und ESG in Ihrem Unternehmen
- Unterstützung bei der Erfassung und Aufbereitung der Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Prüfung bzw. prüferische Durchsicht von Nachhalthaltigkeitsberichten
- Unterstützung bei der Klassifizierung der Unternehmenstätigkeiten nach der EU-Taxonomie Verordnung