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Umfrage: Nachhaltigkeitsberichterstattung bedingt positiv?

Der Zeitplan wird von der EU vorgegeben: Ab 2025 müssen schätzungsweise rund 15.000 große Kapitalgesellschaften eine nicht-finanzielle Berichterstattung – also eine Nachhaltigkeitsberichterstattung – liefern, die der bekannten finanziellen Berichterstattung gleichgestellt wird. Rückwärtsgerechnet bedeutet dies, dass für den Bericht in 2025 die CSRD (Corporate Sustainabilty Reporting Directive) Regeln erstmals in 2024 angewendet werden. Und daher wundert es nicht, wenn Unternehmen Ende 2023, also jetzt, unmittelbar in den Vorbereitung stehen.

Die Kanzlei Dr. Kittl&Partner hat eine Umfrage gemacht unter – vorrangig niederbayerischen – Unternehmen, wie sie zu CSRD stehen, wie sie intern die Weichen dafür gestellt haben und wie die Vorbereitungen laufen. Eine Zusammenfassung finden Sie zum Download über folgenden Link:

Umfrage ESG-Reporting zum Download

Kontakt:
Andreas Schwarzhuber| Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
andreas.schwarzhuber@kittl-partner.de