Standard für freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht
Am 17. Dezember 2024 hat EFRAG den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierte KMU (#VSME) an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die CSRD fallen, bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen z.B. für Banken oder große Kunden zu unterstützen. Der VSME soll für kleine und mittlere Unternehmen als Marktstandard Bürokratie reduzieren und Berichterstattungsanforderungen vereinheitlichen.
Motivation für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht von der neuen gesetzlichen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, stehen jedoch zunehmend unter Druck, Transparenz über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu schaffen. Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (potenzielle) Mitarbeiter und weitere Stakeholder fordern verstärkt Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der sogenannte „voluntary SME-Standard“ (VSME), entwickelt. Er soll allen nicht gesetzlich verpflichteten Unternehmen Grundlage und Orientierung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht geben. Klicken Sie auf VSME Standard, dann erreichen Sie den ausformulierten Standard, den die EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt hat.