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Standard für freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht

Am 17. Dezember 2024 hat EFRAG den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierte KMU (#VSME) an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die CSRD fallen, bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen z.B. für Banken oder große Kunden zu unterstützen. Der VSME soll für kleine und mittlere Unternehmen als Marktstandard Bürokratie reduzieren und Berichterstattungsanforderungen vereinheitlichen.

Motivation für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht von der neuen gesetzlichen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, stehen jedoch zunehmend unter Druck, Transparenz über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu schaffen. Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (potenzielle) Mitarbeiter und weitere Stakeholder fordern verstärkt Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der sogenannte „voluntary SME-Standard“ (VSME), entwickelt. Er soll allen nicht gesetzlich verpflichteten Unternehmen Grundlage und Orientierung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht geben. Klicken Sie auf VSME Standard, dann erreichen Sie den ausformulierten Standard, den die EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt hat.

Zusammenfassung des Standards

In der Folge haben wir für Sie eine kurze Zusammenfassung des Standard in deutscher Sprache aufbereitet:

  1. Ziele und Anwendungsbereich
    • Unterstützung von KMU bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten, um Anforderungen von Stakeholdern (z. B. große Unternehmen, Banken) zu erfüllen.
    • Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch verbesserte Transparenz und Management sozialer sowie ökologischer Herausforderungen.
    • Der Standard ist freiwillig und abgestimmt auf die Bedürfnisse von nicht börsennotierten KMU.
  1. Struktur des Standards
    • Basismodul: Mindestanforderungen für die Berichterstattung (11 Offenlegungen, z. B. Energie, Wasser, Personal).
    • Umfassendes Modul: Zusätzliche Offenlegungen für detailliertere Berichte (z. B. Klimaziele, Menschenrechte).
    • Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Modulen, wobei das Basismodul Voraussetzung ist für das umfassende Modul.
  1. Grundprinzipien
    • Die Berichtsinhalte müssen relevant, nachvollziehbar, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sein.
    • Erwartet wird eine Berücksichtigung sektor- oder unternehmensspezifischer Nachhaltigkeitsfragen.
  1. Umweltmetriken (Basismodul)
    • Energie und Emissionen: Relevant ist hier der gesamte Energieverbrauch aus erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Energien sein sowie die Treibhausgasemissionen.
    • Verschmutzung: Gefragt sind hier Angaben zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung bei gesetzlicher Meldepflicht.
    • Wasser: Hier geht es um die gesamte Wasserentnahme und den Wasserverbrauch, besonders in Gebieten mit Wasserstress.
    • Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement: Darzustellen sind hier die Abfallmengen und Recyclingquoten.
  1. Sozialmetriken (Basismodul)
    • Arbeitskräfte: Ausgewiesen werden sollen Anzahl und Merkmale der Beschäftigten (z. B. nach Geschlecht, Vertragsart).
    • Gesundheit und Sicherheit: Hier geht es beispielsweise um eine Statistik zu Unfall- und Verletzungsraten.
    • Vergütung und Ausbildung: Darzustellen wäre der Umgang mit Geschlechtergerechtigkeit bei Gehältern, Tarifabdeckung oder Weiterbildung.
  1. Governance-Metriken (Basismodul)
    • Gewünscht ist hier eine Offenlegung von Verurteilungen und Bußgeldern wegen Korruption oder Bestechung.
  1. Erweiterte Offenlegungen (Umfassendes Modul)
    • Klimaziele: Auszuweisen wären an dieser Stelle etwa Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen.
    • Menschenrechte: Hier geht darum, wie man sicherstellt, dass Diskriminierung oder Kinderarbeit vermieden werden.
    • Governance: Beispielhaft auszuweisen wären hier das Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen oder Einnahmen aus kritischen Sektoren (z. B. solchen mit fossile Brennstoffe).
  1. Berichterstattungspraktiken
    • Gewünscht sind Jahresberichte mit Vergleichsdaten aus vorherigen Jahren.
    • Es besteht die Möglichkeit, vertrauliche Informationen unter bestimmten Bedingungen auszulassen.
  1. Anpassung an KMU
    • Geboten ist Flexibilität bei der Anwendung des Standards. Entscheidend sollen hierbei Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität für das jeweilige Unternehmen sein.
    • Der Standard soll eine Konsistenz mit den EU-weiten Standards (ESRS) für Großunternehmen sicherstellen.
  1. Wesentliche Leitlinien
    • Die Daten sollen in die Finanzberichte der Unternehmen eingebunden werden können.
    • Insgesamt geht es um eine Förderung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen durch klare Zielvorgaben und Berichterstattung.

Diese Struktur bietet KMU eine praktikable Grundlage, um die wachsenden Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen.