Überstundenvergütungen für mehrere Jahre: Ermäßigte Besteuerung?
Auf eine Überstundenvergütung, die wegen eines Aufhebungsvertrags für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte („FünftelRegelung“) anwendbar. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer erbrachte in 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden. Wegen einer längeren Erkrankung schloss er mit seinem Arbeitgeber in 2016 einen Aufhebungsvertrag. Dieser […]