Corona und Arbeitsrecht aktuell: kein 3G im Betrieb und keine Homeoffice-Pflicht mehr!
Am 16. bzw. 18. März 2022 hat das Bundeskabinett eine neue Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, sowie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die am 20. März in Kraft getreten ist. Demnach gelten ab heute (21. März) folgende Neuregelungen beim Corona-Arbeitsschutz, die Arbeitgeber zu beachten haben: Die pauschale Testangebotspflicht des Arbeitgebers (2x pro Woche) entfällt. Der Arbeitgeber entscheidet […]