Wichtige Terminsache: Nachrüstung TSE – verbindliche Bestellung bis 30.09.2020!
Grundsätzlich hätten laut Finanzverwaltung elektronische Kassensysteme, bei denen eine Nachrüstung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung („TSE“) möglich ist, bis zum 30.09.2020 nachgerüstet werden müssen. Neun Bundesländer gewähren – bedingt durch die Corona-Pandemie – unter gewissen Voraussetzungen eine längere Zeitspanne für die Umrüstung bis zum 31.03.2021, dazu gehören: Baden-Württemberg Bayern Hessen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen […]