Feststellungserklärung für Grundbesitzwerte – Fristverlängerung für Bayern bis 30.04.2023
Wie Sie wahrscheinlich aus den Medien erfahren haben wurde für in Bayern liegende Grundstücke eine weitere Fristverlängerung bis 30.04.2023 bekannt gegeben.
Wir bitten Sie uns ausstehende Unterlagen dennoch zeitnah bereitzustellen.
Bei einer Abgabe von Erklärungen nach diesem Termin muss mit Verspätungszuschlägen durch die Finanzverwaltung gerechnet werden.
Ansprechpartner:
Christian Pongratz
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge
christian.pongratz@kittl-partner.de
Tel.: 0991 / 37 005 – 33