Grundsteuer

Grundsteuer-Update – Hebesätze 2025 – Anzeigepflicht bei Änderungen

Inzwischen legen einige Gemeinden in Bayern die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 fest. Die Stadt Straubing hat in diesem Zusammenhang einen unserer Mandanten darauf hingewiesen, dass sich der Messbetrag für die Grundsteuer bei einem Objekt fast verfünffacht hat und dass der Mandant seine Grundsteuererklärung prüfen soll. Die Stadt Straubing hat, als Beispiel, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 von 390% auf 420% erhöht.

Grundlage für die Grundsteuermessbeträge in Bayern sind die Grundstücksfläche lt. Grundbuch sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude (sog. Flächenmodell). Bei großen Nutzflächen ergeben sich dadurch wesentlich höhere Messbeträge als bisher. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein Luxus-Büro in München handelt oder um eine kalte Lagerhalle im Bayerischen Wald. Im Gegenteil: Die kalte Halle hat in der Regel eine höhere Nutzfläche als das Büro.

Sollten Sie feststellen, dass in Ihren Grundsteuererklärungen / Grundsteuerbescheiden eine größere Nutzfläche als die tatsächlich vorhandene Fläche ausgewiesen ist, können Sie über ein Einspruchsverfahren oder über eine Änderungserklärung den Ansatz der korrekten Fläche beantragen.

Weitere Hinweise zu Grundstücksänderungsanzeigen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

P.S.: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unseren Ticker vom 30. Mai 2023. In Bayern müssen Änderungen bis zum 31.3. des Folgejahres dem Finanzamt mitgeteilt werden: Anzeigepflichten bei der Grundsteuer – Kanzlei Dr. Kittl & Partner (kittl-partner.de)