Kurzarbeit – Kfz-Nutzung & Betriebliche Altersvorsorge
Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld noch 2 Hinweise von uns: Kfz-Nutzung: Wenn einem Arbeitnehmer ein Firmenauto mit privater Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, wird vom Nettolohn unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes weiterhin der volle Abzug vorgenommen und nur der Restbetrag kommt zur Auszahlung. Da der Nettolohn aufgrund der eventuellen Kurzarbeit bereits […]