Personal- und Auftragskosten sparen mit der neuen Forschungszulage
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, seit dem 01.01.2020 gilt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Die Förderung bemisst sich an den Lohnaufwendungen für forschendes Personal sowie an den Auftragskosten bei in Auftrag gegebenen Vorhaben. Die Förderung wird in Form einer Forschungszulage gewährt und beträgt 25% der maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro. […]