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Personal- und Auftragskosten sparen mit der neuen Forschungszulage

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

seit dem 01.01.2020 gilt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Die Förderung bemisst sich an den Lohnaufwendungen für forschendes Personal sowie an den Auftragskosten bei in Auftrag gegebenen Vorhaben. Die Förderung wird in Form einer Forschungszulage gewährt und beträgt 25% der maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet. Die neu ins Leben gerufene BSFZ entscheidet, ob ein förderfähiges FuE-Vorhaben vorliegt. Informationen, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein gefördertes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, finden sich in § 2 FZuLG. Die Forschungszulage kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Beginn nach dem 31.12.2019 liegt. Außerdem kann die Zulage nach § 5 Abs. 1 FZulG erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in dem die begünstigten Vorhaben entstanden sind, beantragt werden.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung
  • Vorhaben, die mit wissenschaftlichem und/oder technischem Fortschritt verbunden sind
  • Vorhaben, mit welchen eine wissenschaftliche Unsicherheit beseitigt wird
  • Neuentwicklungen im Bereich finanz- oder versicherungsmathematischer Methoden zur Risikoabschätzung
  • die Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Software-Komponenten, Betriebssystemen oder Programmiersprachen.

Was ist für den Förderantrag nötig?

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 FZulG bei der zuständigen Bescheinigungsstelle („Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)“)
  • Nach Erhalt einer positiven Bescheinigung des BSFZ, kann der Antrag auf Gewährung der Zulage zusammen mit weiteren Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden.

Weitere Informationen auch bezüglich des genauen Ablaufs erhalten Sie unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/antragsverfahren
Den Antrag bezüglich der Bescheinigung können Sie nach Registrierung unter folgendem Link abrufen: https://ptoutline.eu/app/bsfz

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung, als auch im Anschluss bei der Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt.
Gerne beraten wir Sie in Sachen Förderung für Forschung und Entwicklung oder anderen Förderungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Quellen:
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/beispiele-fuer-forschung-und-entwicklungs-vorhaben
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

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