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Jetzt Chancen in Phase 2 der Überbrückungshilfe nutzen!

Wir möchten für Sie die finanziellen Vorteile der Überbrückungshilfe sichern und Ihnen deshalb die dafür notwendigen Informationen aufzeigen:

Fördermonate September bis Dezember 2020

Voraussetzungen:

Eintrittsschwelle

Entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Fördersätze

  1. Max. Förderhöhe monatl. 50.000,00 EUR. Die Deckelungsbeträge für die Überbrückungshilfe von 9.000,00 EUR bzw. 15.000,00 EUR wurden gestrichen.
  2. Fördersätze
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten)
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch)
    • Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten
  3. Schlussabrechnung
    • künftig sollen Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen
  4. Antragstellung
    • wie in Phase 1 durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte
    • die Kosten zählen zu den förderfähigen Kosten
    • voraussichtlich von Ende Oktober 2020 bis Dezember 2020

Was ist zu tun?

Wenn wir für Sie die Finanzbuchhaltung erstellen, entweder monatlich oder vierteljährlich dann prüfen wir für Sie als Serviceleistung die Eintrittsschwelle zur Überbrückungshilfe Phase 2.

Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen oder die Buchhaltung nur 1x jährlich erstellt wird, dann benötigen wir Ihre Unterstützung:

Entweder

  • liefern Sie uns die Umsätze April bis August 2019 und 2020 und wir prüfen die Eintrittsschwelle

oder

  • Sie führen die Prüfung selber durch und informieren uns bis 31.10.2020, wenn die Eintrittsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

Bitte senden Sie Ihre Daten zur Überbrückungshilfe an die extra hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse:
ueberbrueckungshilfe@kittl-partner.de

Weiterer Ablauf

Wenn Sie die Eintrittsvoraussetzungen erfüllen, werden wir im November 2020 auf Sie zukommen und den Antrag auf Überbrückungshilfe bearbeiten.
Aufgrund der vielen späten Änderungen der Richtlinien zur 1. Überbrückungshilfe werden wir die Anträge erst im November/Dezember 2020 bearbeiten um für Sie die neuesten Richtlinien zu Ihrem Vorteil zu berücksichtigen.

 

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

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