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Kurzarbeit Null verringert Urlaubsanspruch – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.2021

Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag, 30.11.2021 in zwei Urteilen eine endgültige Entscheidung über die vieldiskutierte Frage getroffen, ob bei Kurzarbeit Null sich der Urlaubsanspruch des betroffenen Arbeitnehmers verringert und damit für Arbeitgeber in erheblichem Maße Rechtssicherheit geschaffen.

Fallen einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig aus, so ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf bei vereinbarter oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführter Kurzarbeit Null den Urlaub der Beschäftigten anteilig kürzen.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt damit die vorinstanzliche Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, über die wir Sie bereits mit unserem Ticker vom 13. April 2021 informiert hatten, und schafft eine wünschenswerte Klarheit für Arbeitgeber.

Deggendorf, 01.12.2021

Kontakt:

Rechtsanwältin Eileen Strohschen
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Rechtsanwältin Kristina Günzkofer
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