Fristablauf bei der Anmeldung zum OSS-Verfahren
- Verschicken Sie Ware an Nicht-Unternehmer ohne USt-Id.Nummer in der EU?
- Erbringen Sie Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer ohne USt-Id.Nummer in der EU?
- Sind Sie Onlinehändler oder verkaufen Sie aus einem Online-Shop an Nicht-Unternehmer ohne USt-Id.Nummer in der EU?
Wenn Sie eine Frage mit JA beantwortet haben, dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf:
Zum 01.07.2021 treten neue Regularien in Kraft:
- Statt der bisherigen Lieferschwelle Einführung einer Umsatzschwelle bei Warenlieferungen
- Ab Überschreiten der neuen Umsatzschwelle von 10.000 Euro bezogen auf alle EU-Länder insgesamt: Steuerpflicht im Ausland !!!
- Wahlmöglichkeit zwischen Registrierung in allen betroffenen EU-Ländern oder dem neuen OSS-Verfahren (keine Auslands-registrierungen mehr erforderlich, Steueranmeldung bequem von Deutschland aus – keine Steuerberatungskosten mehr in der EU)
ACHTUNG: Die Anmeldefrist läuft aus!
- Antragstellung zur Teilnahme ab 01.07.2021 muss vor dem 01.07.2021 erfolgt sein!
- Bitte nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf!!!
- Für nach dem 18. Juni eingehende Anmeldeanträge kann keine Gewähr für einen OSS-Start zum 01.07.2021 mehr übernommen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Umsatzsteuer-Team gerne zur Verfügung.