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Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung • Umfrage von Dr. Kittl & Partner für Unternehmen

Nachhaltigkeit ist heute ein entscheidender Faktor bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns, für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und für die Wertentwicklung des Unternehmens. Die Europäische Union (EU) wird mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ihre Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 grundlegend neu regeln. Mit der Einführung der neuen Regelungen will die EU-Kommission die nichtfinanzielle Berichterstattung (= Nachhaltigkeitsberichterstattung) auf die gleiche Stufe stellen wie die allseits bekannte finanzielle Berichterstattung.

Deutliche Ausweitung des Anwenderkreises:

Während bis dato lediglich große Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter*innen) von öffentlichem Interesse (gelistete Firmen, Banken und Versicherungen) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 auch alle großen Gesellschaften in den Anwendungsbereich fallen. Große Unternehmen im Sinne der CSRD sind solche, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 20 Mio. EUR
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. EUR
  • Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt > 250

Schätzungen zur Folge wären damit rund 15.000 (bisher rund 500) Unternehmen in Deutschland betroffen. Mittlere- und kleinere Unternehmen haben demnach (noch) keine direkte Verpflichtung einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen, werden jedoch indirekt durch Stakeholder-Erwartungen, beispielsweise durch Mitarbeiter*innen, Kunden, Lieferanten, finanzierenden Kreditinstituten sowie weiteren Kapitalgebern oder durch einzelvertragliche Vereinbarungen (z. B. CO²-Ausstoß) dazu getrieben.

Umfrage:

Auch wenn die erstmalige Anwendung der CSRD erst 2024 verpflichtend ist und die Berichtpflicht für die meisten großen Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2025 greifen, gilt es dennoch sich mit diesem Thema rechtzeitig auseinanderzusetzen: Die neue Anwendung wird die meisten Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Wir bitten Sie, an der nachfolgenden Umfrage teilzunehmen, damit wir den Unterstützungsbedarf für betroffene Unternehmen in der Region hinsichtlich der CSRD-Vorschriften herausarbeiten können. Die Teilnahme dauert lediglich 2 Minuten.

1. Statistische Daten:

a. Welcher Gesellschaftsform gehören Sie an?
b. Größe Ihrer Gesellschaft.
c. In welcher Region ist Ihr Hauptsitz?
d. Welche Funktion haben Sie in Ihrer Gesellschaft?

2. Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

a. Meine Gesellschaft ist zukünftig verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD zu erstellen.
b. Meine Gesellschaft erstellt bereits jetzt (freiwillig) einen Nachhaltigkeitsbericht nach ande-ren Standards (z. B. GRI, DNK).
c. Haben Sie sich bereits mit der CSRD beschäftigt (z. B. Einsicht in die Entwürfe der Standards)?
d. Haben Sie bereits entsprechende Strukturen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ihrer Gesellschaft aufgebaut?
e. Wann planen Sie sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinander zu setzen?
f. Die Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stufen wir als positiv ein.
h. Inwiefern wurden Sie bereits von Stakeholdern (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter*innen, Banken etc.) auf das Thema angesprochen?
i. Sind Sie schon mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konfrontiert worden?

3. Sonstiges:

b. Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung von Dr. Kittl & Partner?

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Kontaktdaten:

AS quer

Andreas Schwarzhuber

Partner

0851 / 95993-55

andreas.schwarzhuber@kittl-partner.de

EF

Eva Frommert

Consultant

0991 / 320138-585

eva.frommert@kittl-partner.de