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Neues Förderprogramm beim BAFA zur Energiekostendämpfung für energieintensive Unternehmen (Energiekostendämpfungsprogramm – EKDP)

Bestimmte Unternehmen, die besonders von den hohen Energiekosten in den Monaten Februar bis September 2022 betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Antragsberechtigte können einen Zuschuss bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Die Förderung ist auf insgesamt 5 Milliarden Euro Haushaltsmittel begrenzt. Wenn mehr Beihilfeanträge eingehen als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die eingeplanten Fördermittel anteilig auf alle pünktlich und vollständig eingegangenen Beihilfeanträge verteilt. 

Was wird bezuschusst?

Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

  1. a) 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  2. b) 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF (Temporary Crisis Framework) wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
  3. c) 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass das Unternehmen

  • einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehört,
  • ein energieintensiver Betrieb i.S. des Art. 17 Abs. 1 Buchst. a Energiebesteuerungsrichtlinie ist,
  • dass dessen durchschnittlichen Strom- bzw. Erdgaspreise im jeweiligen Fördermonat in 2022 doppelt so hoch sind wie der jeweilige Durchschnittspreis in 2021, und
  • dass die Geschäftsleitung auf eine Erhöhung ihrer Vergütung und auf den variablen Teil ihrer Vergütung für das laufende Geschäftsjahr vollständig verzichtet.

Antragsstellung und Antragsfrist

Der Antrag ist ausschließlich über das elektronische Portal der BAFA zu stellen und beinhaltet zahlreiche zu erstellende Nachweise bezüglich der Energiekosten. Der Antrag erfolgt in drei Phasen, wobei bereits die ersten Antragsunterlagen bis zum 31. August 2022 (Achtung: sehr kurze Frist!) einzureichen sind (materielle Ausschlussfrist). Wird dieser Termin verpasst, kann ein Unternehmen später nicht mehr in das Förderprogramm aufgenommen werden. Erst in der zweiten (bis zum 28.02.2023) und dritten Phase (bis zum 29.02.2024) der Antragstellung sind bestimmte Angaben von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Näheres hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem aktualisierten BAFA Merkblatt veröffentlicht.

Basis für das Förderprogramm ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 12.07.2022 über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs.

Detaillierte Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm sowie ein entsprechendes Merkblatt finden Sie auf der Website des BAFA unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

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