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Überbrückungshilfe III Plus Fristende 31.10.2021 – jetzt doch früher als gedacht?

Überbrückungshilfe III Plus Fristende 31.10.2021 – jetzt doch früher als gedacht?

Kurzüberblick über das Programm:

Bisher kann die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli – September 2021 beantragt werden. Es war seitens der Regierung geplant, diesen förderfähigen Zeitraum bis auf das Jahresende zu verlängern. Dies ist in den aktuellen FAQ´s jedoch noch nicht umgesetzt; es ist auch noch nicht möglich Förderungen über den 30.09.2021 hinaus zu beantragen. Es werden, wie bei der Überbrückungshilfe III, die angefallenen Fixkosten anhand des Umsatzeinbruchs erstattet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Erstattung der Fixkosten zu beantragen?

Im Förderzeitraum Juli – September 2021 muss zum Vergleichsumsatz Juli – September 2019 ein Umsatzeinbruch von mind. 30 % vorliegen; hier handelt es sich um eine Monatsbetrachtung. Dies hat zur Folge, dass Sie auch nur in einem Monat förderfähig sein könnten. Der Umsatzeinbruch muss zwingend Corona-bedingt sein; dies wurde in den FAQ´s im Vergleich zur Überbrückungshilfe III deutlich verschärft, insbesondere reichen allgemeine Wirtschaftsinstabilität oder Materialmangel als Corona-bedingte Begründung explizit nicht aus. Daneben wird explizit darauf verwiesen, dass ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch nicht vorliegt, wenn sich Umsätze lediglich zeitlich verschieben oder Betriebsferien etc. vorliegen.

Bis wann müssen wir den Antrag eingereicht haben?

In zahlreichen Pressekonferenzen war eine Antragsfrist über den 31. Oktober 2021 hinaus angekündigt worden; auch diese ist bisher in den FAQ´s nicht umgesetzt, daher sehen wird diese Frist nach aktuellem Stand als letzte Möglichkeit die Überbrückungshilfe III Plus zu beantragen. Sollte die erhoffte Fristverlängerung noch kommen Informieren wir Sie darüber.
Da der September fast abgeschlossen ist, empfehlen wir Ihnen, soweit Sie nach wie vor von Corona direkt betroffen waren, zu prüfen, ob Sie einen Umsatzeinbruch mit mind. 30 % erlitten haben. Wenn dies der Fall ist, bitten wir Sie uns eine Umsatzschätzung und eine kurze Begründung, warum der Umsatzeinbruch Corona bedingt ist, anhand Ihren Zahlen für die Monate Juli – September 2021 unter der Mail ueberbrueckungshilfe@kittl-partner.de bis zum spätestens 11.10.2021 zu übermitteln. Damit können wir Ihre Antragsfähigkeit prüfen.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

Tel.: 0991 37005-0
Fax: 0991 7717
Web: www.kittl-partner.de
E-Mail: kanzlei@kittl-partner.de


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